Jacob S.
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Sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren,
nun werde auch Ich mich zu der betörenden Gaststätte beziehungsweise Bar "Museum", ehrlich und mit vollem Bewusstsein äußern.
Möchten wir doch erst einmal mit der wohl erquiklichen Außen- und Inneneinrichtung beginnen. Wen man nun vor dem Eingang steht, erblickt man ein verlockendes, nicht sehr kleines Holztor. Dies ist das Tor zu dem, was darin ist; Logisch. Ist man einmal in diese Örtlichkeit eingetreten, so wird man von dem zaubrischen Duft des Braugetränkes namens Bier, der Marke Ganter, himmlisch begrüßt. Man erblickt einen Automaten der Bespaßung mit der Aufschrift "PAC-MAN". An diesem werden ungeschmälert die Highscores gebrochen und neue aufgestellt. Einen kurzen Blick nach Links lässt den wohl gekühlten Aufbewahrungsort des Gebräu wahrnehmen. Geht man nun weiter hinein in die mannigfaltige Bar, so ist der Ort des Geschehens nicht zu übersehen. Männer aller Art; hochherzig, hoffärtig, honorig, befremdlich, eloquent oder gar ruchlos. Ja, auch Frauen sind dabei, doch diese nur in geringen Anteilen. Auch das äußerliche Erscheinungsbild spielt in dieser Bar keine Rolle. Braune, blonde, schwarze und sogar ROTE Haare. Ja, Sie haben richtig gehört, rote Haare. Doch kein Problem, dies wird geduldet. Neben dem Tisch, an welchem der Alkohol in nicht nur unerheblichen Massen zum Mann oder zur Frau genommen wird befindet sich das kleine aber feine Abort. Auf diesem kann man seinen Notdurft verrichten. Manch einer verwechselte schon den Tisch mit dem Abort, sodass Ich hiermit die Bitte einreiche, dass dies unterbunden wird. Eine andere Bitte: Meistens als Ich mich hier aufhielt und meine Zeit mit betrinken verbrachte, störte mich eine gewisse Person. Ich weiß nur noch, dass sein Name mit einem ähnelt, welcher auf einer Gans davon fliegt. Sein Nachname war soweit Ich weiß "Kurzer" oder so etwas ähnliches. Hiermit verlange Ich Hausverbot für diese Person.
Alles in allem steht diese Bar emblematisch für einen schönen Abend/Nacht.
Mit freundlichen Grüßen
Herzog Kapu der II.